Geschäftskunden
FAQ
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Welche Vorteile bietet Bayernstrom?
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Wir versorgen Sie mit umweltfreundlicher Energie. Unser Ökostrom wird aus 50 % erneuerbaren Energien (hauptsächlich aus Wasserkraftwerken) und 50% Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewonnen, so dass bei der Stromerzeugung der Ausstoß von Kohlendioxid weitgehend vermieden wird. Stromerzeugung aus Wasserkraft gilt als eine der klimaverträglichsten Möglichkeiten, Strom zu produzieren. Garantiert kein Atomstrom!
Bayernstrom gewährleistet Ihnen höchste Qualität und kann gleichzeitig preislich mit Atom- und Kohlestrom konkurrieren. In den meisten Netzgebieten ist Bayernstrom dabei sogar preiswerter als der Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers.
Unsere Konditionen sind sehr kundenfreundlich und transparent. Es sind keine Vorleistungen erforderlich und Sie erhalten die von Ihnen gewünschte Preisgarantie auf alle Preiskomponenten.
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Wie kann ich Kunde bei der Energieversorgung Ottobrunn werden?
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Das ist ganz einfach, Bayernstrom bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten Stromkunde zu werden:
Telefonisch: Unter 089- 66 56 189-0 stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung, beantworten Ihre Fragen und schicken Ihnen auch gerne per Post/ Mail oder per Fax unseren Stromliefervertrag zu.
Nach Abschicken Ihres ausgefüllten Vertragsformulars oder Ihrer Onlinebuchung müssen Sie sich um nichts mehr kümmern!
Bayernstrom kündigt für Sie Ihren Stromliefervertrag bei Ihrem bisherigen Stromversorger. Hierbei sind die noch bestehenden vertraglichen Fristen zu berücksichtigen. Gleichzeitig meldet Bayernstrom beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Nach positiver Rückmeldung des örtlichen Netzbetreibers steht Ihrer Energieversorgung durch Bayernstrom nichts mehr im Weg. Sie bekommen von Bayernstrom ein Schreiben, mit dem Sie Ihren Starttermin sowie alle weiteren relevanten Informationen erhalten. Sollte es im Wege der Ummeldung zu Verzögerungen kommen, meldet sich die Bayernstrom Kundenbetreuung selbstverständlich nochmals bei Ihnen
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Liefert die Energieversorgung Ottobrunn auch Nachtstrom?
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Ja, die Energieversorgung Ottobrunn liefert auch Strom für Doppeltarifzähler. Hierbei wird zwischen Tagestrom (HT) und Nachstrom (NT) preislich unterschieden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Tarife für Doppeltarifzähler. Zu welchen Zeiten Hochtarif und zu welchen Niedertarif gilt, erfahren Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Fragen Sie nach den geltenden Schaltzeiten für Doppeltarifzähler.
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Muss ich meinem derzeitigen Stromversorger kündigen?
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Nein, Sie müssen nicht bei Ihrem derzeitigen Stromversorger kündigen, da Bayernstrom alle Formalitäten bei der Ummeldung für Sie übernimmt. Sollten Sie allerdings bei Ihrem Vorversorger vom Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhungen Gebrauch machen, ist zur Fristwahrung eine eigene Kündigung bei Ihrem derzeitigen Stromversorger sinnvoll.
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Was beinhaltet die Preisgarantie?
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Der vereinbarte Preis ist während der Dauer der Preisgarantie fest. Dieser beinhaltet alle Steuern und Abgaben und wird in diesem Zeitraum nicht geändert. Die einzige Ausnahme ist, wenn neue Steuern und Abgaben durch den Staat erlassen werden, berechnen wir Ihnen diese zusätzlich. Alle bereits bekannten Abgaben und Steuern sind in den Preisen enthalten und deren Änderung hat keine Auswirkungen auf Ihren Preis während der Preisgarantie.
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Wann kann ich beim Wechsel frühestens von der Energieversorgung Ottobrunn versorgt werden?
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Dies hängt von der noch verbleibenden festen Vertragslaufzeit Ihres gekündigten Stromliefervertrages mit Ihrem bisherigen Stromversorger und den dort vereinbarten Kündigungsfristen ab.
Die Energieversorgung Ottobrunn kündigt für Sie den Vertrag mit Ihrem derzeitigen Stromversorger. Nachdem dieser uns mitgeteilt hat, zu welchem Termin Ihr laufender Vertrag kündbar ist, melden wir Sie bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber an. Wir geben Ihnen rechtzeitig Auskunft über den Lieferbeginn. In den meisten Fällen beträgt die Dauer des Wechselprozesses zwischen 6 und 9 Wochen.
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An wen wende ich mich bei technischen Störungen? Stichwort: Wartung des Zählers
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Für den Ausbau, Austausch oder die Wartung Ihres Stromzählers ist nach wie vor Ihr lokaler Netzbetreiber verantwortlich. Ihren örtlichen Netzbetreiber kontaktieren Sie bitte ebenfalls bei technischen Störungen.
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Muss ich eine Mindestmenge Strom abnehmen? Gibt es eine Höchstverbrauchsmenge?
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Nein, wir geben keinerlei Mindestverbrauchsmenge vor. Sie können jede beliebige Menge Strom beziehen, für die Ihr Anschluss ausgelegt ist. Insofern gibt es keine technische Begrenzung, die allerdings rein theoretisch ist.
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Passt die Energieversorgung Ottobrunn die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
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Eine Anpassung der Zahlungen an den tatsächlichen Verbrauch erfolgt mit der Jahresrechnung.
Gern können Sie uns jedoch auch unterjährig im Verlauf eines Abrechnungsjahres einen aktuellen Zählerstand mitteilen. Wenn dieser vom ursprünglich geschätzten Verbrauch abweicht, können wir den monatlichen Abschlagsbetrag anpassen.
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Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei der Energieversorgung Ottobrunn Energie?
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Sie können der Energieversorgung Ottobrunn eine Einzugsermächtigung erteilen und damit die für Sie bequemste Zahlungsweise wählen. Alternativ ist auch die Zahlung per Überweisung möglich.
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Muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
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Dass wäre uns am liebsten. Durch die Überweisung von monatlichen Abschlägen entsteht bei uns zusätzlicher Aufwand, da wir die Zahlungen einzeln prüfen und einbuchen müssen. Und auch Sie müssen daran denken die Abschläge termingerecht zu überweisen oder einen Dauerauftrag zu ändern, wenn sich nach einer Abrechnung die Abschläge verändern. Mit einer Einzugsermächtigung ist es für uns und für Sie einfacher. Eine Einzugsermächtigung ist außerdem jederzeit widerrufbar, so dass Sie keinerlei Risiko eingehen.
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Ist Grüner Strom teurer als herkömmlicher Strom?
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Die Energieversorgung Ottobrunn gewährleistet Ihnen höchste Qualitätsansprüche und trotzdem gleichzeitig die Möglichkeit preislich mit Atom- und Kohlestrom konkurrieren zu können.
Vergleichen Sie am besten selbst, oder lassen Sie sich direkt von unseren Mitarbeitern Ihr persönliches Angebot erstellen.
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Wie erhält man eine Stromsteuererstattung?
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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit, sich einen Teil der Stromsteuer des Strombezugs für betriebliche Zwecke vom zuständigen Hauptzollamt zurückerstatten zu lassen.
Durch das neue Haushaltsbegleitgesetz ist das alte Modell der sog. Erlaubnisscheine mit Wirkung zum 1. Januar 2011 nicht mehr gestattet. Die Stromlieferanten sind jetzt in jedem Fall verpflichtet, die volle Stromsteuer zu erheben und an das Hauptzollamt abzuführen. Die Erstattung kann ab 1. Januar 2011 nur noch im Wege der nachträglichen Erstattung vom Kunden selbst gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt oder auf der Internetseite des Hauptzollamts.
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Ich habe die Vermutung, dass mein Zähler defekt ist. Was soll ich tun?
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Als Bayernstrom Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch die Eichbehörde zu verlangen oder eine Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Prüfung fallen Ihnen allerdings zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen unterschreitet.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromversorger?
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Der grundlegende Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromversorger ist, dass der Stromversorger den Verbraucher mit Strom versorgt, während der Netzbetreiber die Infrastruktur für die Lieferung zur Verfügung stellt. Dabei stellt der Netzbetreiber die Dienstleistung des Stromtransports dem Stromversorger über die Netznutzungsgebühr in Rechnung. In der Regel gibt es in einer Region lediglich einen Netzbetreiber, der seit der Liberalisierung verpflichtet ist den Stromversorgungsunternehmen die Netze zur Verfügung zu stellen. Um Missbrauch vorzubeugen, werden dabei die Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur kontrolliert.