Privatkunden
FAQ
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Welche Vorteile bietet Bayernstrom?
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Wir versorgen Sie mit umweltfreundlicher Energie. Unser Ökostrom wird aus 50 % erneuerbaren Energien (hauptsächlich aus Wasserkraftwerken) und 50% Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewonnen, so dass bei der Stromerzeugung der Ausstoß von Kohlendioxid weitgehend vermieden wird. Stromerzeugung aus Wasserkraft gilt als eine der klimaverträglichsten Möglichkeiten, Strom zu produzieren. Garantiert kein Atomstrom!
Bayernstrom gewährleistet Ihnen höchste Qualität und kann gleichzeitig preislich mit Atom- und Kohlestrom konkurrieren. In den meisten Netzgebieten ist Bayernstrom dabei sogar preiswerter als der Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers.
Unsere Konditionen sind sehr kundenfreundlich und transparent. Es sind keine Vorleistungen erforderlich und Sie erhalten bei unseren Tarif Bayernstrom Fix eine Preisgarantie bis Ende 2013.
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Wie kann ich Stromkunde bei Bayernstrom werden?
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Das ist ganz einfach, Bayernstrom bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten Stromkunde zu werden:
Telefonisch: Unter 089- 66 56 189-0 stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne zur Verfügung, beantworten Ihre Fragen und schicken Ihnen auch gerne per Post/ Mail oder per Fax unseren Stromliefervertrag zu.
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Wie funktioniert der Wechsel zu Bayernstrom?
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Nach Abschicken Ihres ausgefüllten Vertragsformulars oder Ihrer Onlinebuchung müssen Sie sich um nichts mehr kümmern!
Bayernstrom kündigt für Sie Ihren Stromliefervertrag bei Ihrem bisherigen Stromversorger. Hierbei sind die noch bestehenden vertraglichen Fristen zu berücksichtigen. Gleichzeitig meldet Bayernstrom beim örtlichen Stromnetzbetreiber die Netznutzung an. Nach positiver Rückmeldung des örtlichen Netzbetreibers steht Ihrer Energieversorgung durch Bayernstrom nichts mehr im Weg. Sie bekommen von Bayernstrom ein Schreiben, mit dem Sie Ihren Starttermin sowie alle weiteren relevanten Informationen erhalten. Sollte es im Wege der Ummeldung zu Verzögerungen kommen, meldet sich die Bayernstrom Kundenbetreuung selbstverständlich nochmals bei Ihnen.
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Wird im Zuge des Wechselprozesses meine Stromversorgung unterbrochen?
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Nein, Ihre Stromversorgung wird bei einem Wechsel zur Energieversorgung Ottobrunn nicht unterbrochen und Sie müssen keinen Versorgungsausfall befürchten.
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Liefert die Energieversorgung Ottobrunn auch Nachtstrom?
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Ja, die Energieversorgung Ottobrunn liefert auch Strom für Doppeltarifzähler. Hierbei wird zwischen Tagestrom (HT) und Nachstrom (NT) preislich unterschieden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Tarife für Doppeltarifzähler. Zu welchen Zeiten Hochtarif und zu welchen Niedertarif gilt, erfahren Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Fragen Sie nach den geltenden Schaltzeiten für Doppeltarifzähler.
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Kostet der Wechsel zur Energieversorgung Ottobrunn etwas?
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Nein, der Wechsel ist kostenlos, weder bei Ihrem bisgerigen Versorger noch bei uns.
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Muss ich meinen derzeitigen Stromversorger kündigen?
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Nein, Sie müssen nicht bei Ihrem derzeitigen Stromversorger kündigen, da Bayernstrom alle Formalitäten bei der Ummeldung für Sie übernimmt. Sollten Sie allerdings bei Ihrem Vorversorger vom Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhungen Gebrauch machen, ist zur Fristwahrung eine eigene Kündigung bei Ihrem derzeitigen Stromversorger sinnvoll.
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Wo finde ich den Zähler, wie erkenne ich die Zählernummer?
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Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder direkt auf Ihrem Stromzähler. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrer Wohnung oder in den Kellerräumen Ihres Wohnhauses.
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Wie wird mein Abschlag berechnet?
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Die Berechnung Ihres Abschlags erfolgt auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen durchschnittlichen Jahresverbrauchs, dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden oder Ihres Verbrauchs in dem von uns zuletzt abgerechneten Zeitraum. Der Jahresbetrag wird dann von uns durch 12 Monate geteilt und somit entsteht dann ihr monatlicher Abschlagsbetrag. Ziel ist es dabei, die Abschläge so zu kalkulieren, dass sie annähernd dem Verbrauch entsprechen und hohe Nachzahlungen vermieden werden. Zu Beginn Ihrer Versorgung mit Bayernstrom erhalten Sie mit dem Begrüßungsschreiben Ihre Abschläge genannt. Sollten Sie weniger verbrauchen als angegeben, erhalten Sie den Differenzbetrag selbstverständlich mit der Jahresrechnung zurückerstattet.
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Was beinhaltet die Bayernstrom Preisgarantie?
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Der vereinbarte Preis ist während der Dauer der Preisgarantie fest. Dieser beinhaltet alle Steuern und Abgaben und wird in diesem Zeitraum nicht geändert. Die einzige Ausnahme ist, wenn neue Steuern und Abgaben durch den Staat erlassen werden, berechnen wir Ihnen diese zusätzlich. Alle bereits bekannten Abgaben und Steuern sind in den Preisen enthalten und deren Änderung hat keine Auswirkungen auf Ihren Preis während der Preisgarantie.
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Wann kann ich beim Wechsel frühestens von der Energieversorgung Ottobrunn versorgt werden?
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Dies hängt von der noch verbleibenden festen Vertragslaufzeit Ihres gekündigten Stromliefervertrages mit Ihrem bisherigen Stromversorger und den dort vereinbarten Kündigungsfristen ab.
Die Energieversorgung Ottobrunn kündigt für Sie den Vertrag mit Ihrem derzeitigen Stromversorger. Nachdem dieser uns mitgeteilt hat, zu welchem Termin Ihr laufender Vertrag kündbar ist, melden wir Sie bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber an. Wir geben Ihnen rechtzeitig Auskunft über den Lieferbeginn. In den meisten Fällen beträgt die Dauer des Wechselprozesses zwischen 6 und 9 Wochen.
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Muss für den Wechsel etwas in meinem Haushalt technisch geändert werden?
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Nein, bei Ihnen müssen keinerlei technische Änderungen vorgenommen werden, auch der Stromzähler wird nicht getauscht. Neben den Entgelten für die Nutzung des örtlichen Stromnetzes zahlt die Energieversorgung Ottobrunn auch Gebühren für den Stromzähler. Ablesung und Einhaltung der Eichbestimmungen erfolgen wie bisher über Ihren Messstellenberteiber/-dienstleister, in der Regel ist dies Ihr örtlicher Netzbetreiber.
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Wie wird mein Zählerstand ermittelt?
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Bei einem Wechsel zur Energieversorgung Ottobrunn kommt Ihr bisheriger Netzbetreiber wegen des Zählerstands auf Sie zu oder liest diesen direkt selber ab. Der Zählerstand wird uns vom Netzbetreiber mitgeteilt. Ihr bisheriger Stromversorger sendet Ihnen dann die Endabrechnung zu.
Als unser Kunde kommt Ihr bisheriger Netzbetreiber wegen des Zählerstands wie gehabt auf Sie zu oder liest diesen direkt selber ab. Der Zählerstand wird uns dann vom Netzbetreiber mitgeteilt, so dass wir dann Ihre Jahresabrechnung erstellen können.
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An wen wende ich mich bei technischen Störungen? Stichwort: Wartung des Zählers
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Für den Ausbau, Austausch oder die Wartung Ihres Stromzählers ist nach wie vor Ihr lokaler Netzbetreiber verantwortlich. Ihren örtlichen Netzbetreiber kontaktieren Sie bitte ebenfalls bei technischen Störungen.
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Woran orientiere ich mich bei der Schätzung meines Stromverbrauchs?
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Bei der Schätzung Ihres Stromverbrauchs können Sie sich an Ihrem Vorjahresverbrauch orientieren. Sollten Sie diesen nicht kennen, können Sie sich an der Anzahl an der in Ihrem Haushalt wohnenden Personen orientieren:
Singles = ca. 1.500 kWh pro Jahr
Paare = ca. 2.500 kWh pro Jahr
Familien = ca. 4.000 kWh pro Jahr
Großfamilien = ca. 6.000 kWh pro Jahr -
Muss ich eine Mindestmenge Strom abnehmen? Gibt es eine Höchstverbrauchsmenge?
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Nein, wir geben keinerlei Mindestverbrauchsmenge vor. Sie können jede beliebige Menge Strom beziehen, für die Ihr Anschluss ausgelegt ist. Insofern gibt es keine technische Begrenzung, die allerdings rein theoretisch ist.
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Kann ich trotz eines Umzugs Bayernstrom Kunde bleiben und was passiert mit meinem Stromvertrag?
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Selbstverständlich können Sie auch nach einem Umzug grundsätzlich Kunde der Energieversorgung Ottobrunn bleiben, falls Ihre neue Wohnung in unserem Einzugsgebiet Bayern liegt. Hierzu ist es wichtig, dass Sie uns Ihren geplanten Umzug frühzeitig schriftlich mitteilen. Hierzu benötigen wir eine Abmeldung Ihres alten Liefervertrages durch Kündigung wegen Umzugs, sowie einen Stromliefervertrag zur Belieferung mit Bayernstrom an der neuen Lieferadresse. Die Neuanmeldung entspricht dem regulären Anmeldeprozess zur Belieferung mit Bayernstrom.
Gehen Sie dabei am besten folgendermaßen vor:
- Sie kündigen den bestehenden Vertrag mit Bayernstrom, wegen Umzug.
- Sie schließen einen neuen Vertrag mit Bayernstrom für Ihre neue Wohnung ab
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Muss ich meinen Vermieter darüber informieren, dass ich meinen Stromanbieter wechseln werde?
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Sofern die Abrechnung Ihres Stroms nicht über Ihren Vermieter erfolgt, müssen Sie ihn nicht über den geplanten Anbieterwechsel informieren.
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Was passiert mit meinen angegebenen Daten?
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Im Rahmen des Wechselprozesses gleichen wir Ihre Angaben mit Ihrem vorherigen Anbieter ab und melden Sie bei Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber an. Darüber hinaus verwenden wir Ihre Daten lediglich zur Vertragsausgestaltung und für eigene Marketingzwecke. Ihre Daten werden nur an die uns gegenüber auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes zur Vertraulichkeit verpflichteten Partnerunternehmen zu den genannten Zwecken weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie in unserem Datenschutzhinweis
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Aus welchen Komponenten setzt sich der Strompreis zusammen?
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Passt die Energieversorgung Ottobrunn die Höhe der Abschlagszahlungen bei geänderten Verbrauchsgewohnheiten an?
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Eine Anpassung der Zahlungen an den tatsächlichen Verbrauch erfolgt mit der Jahresrechnung.
Gern können Sie uns jedoch auch unterjährig im Verlauf eines Abrechnungsjahres einen aktuellen Zählerstand mitteilen. Wenn dieser vom ursprünglich geschätzten Verbrauch abweicht, können wir den monatlichen Abschlagsbetrag anpassen.
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Von wem und wann bekomme ich in Zukunft meine Stromrechnung?
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Nach dem Wechsel des Stromlieferanten erhalten Sie eine Schlussrechnung von Ihrem bisherigen Lieferanten. Ab dann erhalten Sie Ihre Stromrechnung von uns. In der Regel bleibt der Zeitpunkt der Zählerablesung unverändert, so dass Sie auch in Zukunft Ihre Stromrechnung in etwa zur gleichen Zeit im Jahr wie bisher erhalten. Allerdings kommt es hierbei zu einer geringen Zeitverzögerung, da die erfassten Zählerdaten ja erst an uns weitergeleitet werden und wir mit diesen dann die Rechnung an Sie erstellen.
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Muss ich in Zukunft noch etwas zahlen?
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Nein, wir zahlen die Entgelte für die Netznutzung sowie die Gebühren für den Messstellenbetrieb und die Ablesung an den örtlichen Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber. All dies ist in unserm Strompreis bereits enthalten, es entstehen also keinerlei weitere Kosten für Sie.
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Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich bei der Energieversorgung Ottobrunn ?
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Sie können der Energieversorgung Ottobrunn eine Einzugsermächtigung erteilen und damit die für Sie bequemste Zahlungsweise wählen. Alternativ ist auch die Zahlung per Überweisung möglich.
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Muss ich eine Einzugsermächtigung erteilen?
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Dass wäre uns am liebsten. Durch die Überweisung von monatlichen Abschlägen entsteht bei uns zusätzlicher Aufwand, da wir die Zahlungen einzeln prüfen und einbuchen müssen. Und auch Sie müssen daran denken die Abschläge termingerecht zu überweisen oder einen Dauerauftrag zu ändern, wenn sich nach einer Abrechnung die Abschläge verändern. Mit einer Einzugsermächtigung ist es für uns und für Sie einfacher. Eine Einzugsermächtigung ist außerdem jederzeit widerrufbar, so dass Sie keinerlei Risiko eingehen.
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Was ist umweltfreundlich erzeugter Strom?
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Unser Grüner Strom wird aus 50 % erneuerbaren Energien (hauptsächlich aus Wasserkraftwerken) und 50% Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewonnen, so dass bei der Stromerzeugung der Ausstoß von CO2 weitgehend vermieden wird. Stromerzeugung aus Wasserkraft gilt als eine der klimaverträglichsten Möglichkeiten, Strom zu produzieren.
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Ist Grüner Strom teurer als herkömmlicher Strom?
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Die Energieversorgung Ottobrunn gewährleistet Ihnen höchste Qualitätsansprüche und trotzdem gleichzeitig die Möglichkeit preislich mit Atom- und Kohlestrom konkurrieren zu können.
Vergleichen Sie am besten selbst, oder lassen Sie sich direkt von unseren Mitarbeitern Ihr persönliches Angebot erstellen.
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Wie erhält man eine Stromsteuererstattung?
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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft haben die Möglichkeit, sich einen Teil der Stromsteuer des Strombezugs für betriebliche Zwecke vom zuständigen Hauptzollamt zurückerstatten zu lassen.
Durch das neue Haushaltsbegleitgesetz ist das alte Modell der sog. Erlaubnisscheine mit Wirkung zum 1. Januar 2011 nicht mehr gestattet. Die Stromlieferanten sind jetzt in jedem Fall verpflichtet, die volle Stromsteuer zu erheben und an das Hauptzollamt abzuführen. Die Erstattung kann ab 1. Januar 2011 nur noch im Wege der nachträglichen Erstattung vom Kunden selbst gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt oder auf der Internetseite des Hauptzollamts.
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Ich habe die Vermutung, dass mein Zähler defekt ist. Was soll ich tun?
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Als Bayernstrom Kunde haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch die Eichbehörde zu verlangen oder eine Prüfung durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Prüfung fallen Ihnen allerdings zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen unterschreitet.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromversorger?
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Der grundlegende Unterschied zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromversorger ist, dass der Stromversorger den Verbraucher mit Strom versorgt, während der Netzbetreiber die Infrastruktur für die Lieferung zur Verfügung stellt. Dabei stellt der Netzbetreiber die Dienstleistung des Stromtransports dem Stromversorger über die Netznutzungsgebühr in Rechnung. In der Regel gibt es in einer Region lediglich einen Netzbetreiber, der seit der Liberalisierung verpflichtet ist den Stromversorgungsunternehmen die Netze zur Verfügung zu stellen. Um Missbrauch vorzubeugen, werden dabei die Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur kontrolliert.